Alle LehrerInnen und die Mitglieder der Schulleitung haben wöchentlich je eine Sprechstunde, darüber hinaus können Sprechzeiten auch individuell vereinbart werden. Bitte melden Sie sich vorher an, damit wir Sie besser vorbereitet beraten können. Die Sprechzeiten der Lehrer und Lehrerinnen finden Sie - wenn sie aktuell sind - auf der linken Seite in der weißen Spalte.
Zweimal im Jahr gibt es den sogenannten Elternsprechtag, der aber nicht wirklich ein einziger Tag ist. Da selbst dafür kein Unterricht ausfallen soll, bieten alle Lehrer jeweils nach Beginn eines Schulhalbjahres einige Nachmittage innerhalb einer Woche für Sprechzeiten an.
Elternabende (Klassenpflegschaftssitzungen) sollten solchen Themen vorbehalten sein, die alle Eltern einer Klasse gleichermaßen interessieren, vereinbaren Sie Ihren individuellen Termin also bitte zu einem anderen Zeitpunkt.
Auskunft über den Leistungsstand, aber auch das Arbeits- und Sozialverhalten Ihre Kindes geben natürlich die Zeugnisse, die allerdings im ersten und zweiten Schuljahr nur jeweils am Ende des Schuljahres ausgegeben werden. Kommen Sie also bitte nicht erst dann, wenn sich für das vergangene Schuljahr nichts mehr ändern lässt.
Dasselbe gilt auch für die Übergangsempfehlungen, die mit dem Halbjahrszeugnis im vierten Schuljahr ausgegeben werden. Um Überraschungen vorzubeugen, sollten Eltern auch hier rechtzeitig Kontakt mit ihrer Klassenlehrerin aufnehmen und sich über alle Möglichkeiten informieren lassen. Zu diesem Thema gibt es aber auch einen besonderen Elternabend.
Jedes Kind ist etwas Besonderes, in Einzelfällen auch schon einmal besonders „schwierig“. Damit Vorfälle nicht eskalieren, sollten alle Beteiligten rechtzeitig und in Ruhe miteinander reden; dafür steht beim Schulleiter eine besondere Sprechstunde zur Verfügung. Über den Kinderschutzbund verfügen wir auch über weitere Beratungsmöglichkeiten, dazu können wir Beratungen durch den schulpsychologischen Dienst vermitteln.
Nicht zuletzt fördern wir auch hochbegabte Kinder individuell und befürworten in Einzelfällen auch das Überspringen einer Jahrgangsstufe oder lassen solche Kinder am Fachunterricht oder Förderunterricht der nächsthöheren Stufe teilnehmen. Solche Schritte wollen allerdings immer gut überlegt sein – deswegen steht auch hier immer eine eingehende Beratung an erster Stelle.
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